Ein feministischer Kampf, der mir sehr am Herzen liegt, gilt dem Recht auf legale, sichere und kostenfreie Abtreibung. Dieser Kampf wird in vielen Ländern gefochten, meist gegen fundamentalistische Christ_innen und die politische Rechte, denen die sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung von Frauen ein Dorn im Auge ist. Mit den §§ 218 und 219a StGB haben sie dafür in Deutschland eine gute Handhabe. Frauen und andere ungewollt Schwangere, die es wagen, einen Embryo nicht austragen zu wollen, sowie Ärzt_innen, die ihnen helfen, bewegen sich am Rand der Kriminalität.
Besonders unsäglich ist § 219a, das Verbot sogenannter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche, das es Ärzt_innen quasi untersagt, darüber zu informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen. Dieser Paragraph – dessen Reinstallierung ins Strafgesetzbuch 1933 übrigens eine der ersten Gesetzesänderungen der Nazis war – macht es Abtreibungsgegnern im Zeitalter des Internets leicht, reihenweise Ärzt_innen anzuzeigen. Er trägt dazu bei, dass immer weniger Ärzt_innen das Risiko auf sich nehmen, Abtreibungen anzubieten.
Im Januar 2021 verlor die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die infolge einer solchen antifeministischen Kampagne angeklagt wurde, gegen § 219a verstoßen zu haben, zum dritten Mal den Prozess und musste erneut eine Geldstrafe zahlen. Die halbgare Erweiterung des Paragraphen, die der Bundestag 2019 beschlossen hat, spielt – wen überrascht’s – nach wie vor den Feinden der reproduktiven Selbstbestimmung in die Hände. Für die jetzt anstehende Verfassungsbeschwerde hat Kristina Hänel, die bereits in der Zweiten Frauenbewegung für das Recht auf Abtreibung gekämpft hat, jede Unterstützung und öffentliche Aufmerksamkeit verdient!
Weil es einen sachlichen und freundlichen Überblick über gängige Abtreibungsmethoden bietet, dokumentiere ich hier das Informationsblatt aus Kristina Hänels Praxis. Es handelt sich um die Informationen, die sie nach § 219a nicht auf der Website ihrer Praxis veröffentlichen darf.
Da es nottut, das zu erwähnen: Ich nehme selbst keine Schwangerschaftsabbrüche vor und bin daher nach § 219a StGB für die Veröffentlichung dieser Informationen nicht zu belangen.
Informationen zum Schwangerschaftsabbruch_Deutsch
Informationen zum Schwangerschaftsabbruch_Englisch
Informationen zum Schwangerschaftsabbruch_Türkisch
Für eine ersatzlose Streichung der §§ 218 und 219a!